Was, wenn Sie einen Trauerfall zu beklagen haben? |
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Den Hausarzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, wenn nicht möglich den Notarzt. Personalausweis des Verstorbenen bereithalten. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Im Krankenhaus, Pflege- oder Altenheim wird die Todesbescheinigung direkt vor Ort ausgestellt. |
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Danach sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen. |
Bestattungsinstitut Mayrhofer,
Ihr kompetenter Ansprechpartner im Trauerfall und der Bestattungsvorsorge.

Bei einem Gespräch in unseren Geschäftsräumen können Sie sich ein Bild über die reichhaltige Auswahl an Särgen, Urnen und dem entsprechenden Zubehör
machen. |
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Gern beraten wir Sie über
- Erd-, Feuer-, Fluss-, See-, Diamant-, Baum-, Naturbestattung und die
Oase der Ewigkeit, mehr
dazu: "Zurück in die Heimat"
- Entwurf & Druck von Totengedenkbilder, die Todesanzeige in der Presse
- Bestellen von Blumenschmuck und Kränzen für die Beerdigung
- Festlegung & Organisation der Trauerzeremonie, des Bestattungsablaufes, Gestaltung der Aufbahrung, die Überführung und die Aufbahrung
- Terminabstimmung zwischen Friedhofsverwaltung & Pfarrer oder Trauerredner
- spezielle persönliche Wünsche werden (wenn möglich) berücksichtigt
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Wir übernehmen die Überführung von Verstorbenen im In- und Ausland und zu allen Friedhöfen. Die damit verbundenen Formalitäten erledigen wir selbstverständl. auch. |
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Sollte es Ihnen angenehmer
sein, kommen wir zu Ihnen ins Haus und besprechen dort die notwendigen
Formalitäten. |

Außerdem sind folgende Dokumente des Verstorbenen notwendig:
- der Personalausweis
- das Familienstammbuch (Geburtsurkunde und Heiratsurkunde)
- bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Krankenkassennachweis (vorliegende Krankenkassenkarte)
- Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)
- Grabstellennachweis
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Einige wichtige Formalitäten sollten Sie danach nicht übersehen:
- Bankangelegenheiten des Verstorbenen regeln
- Abmelden bei der zuständigen Rentenrechnungsstelle
- Den Sterbefall beim Arbeitgeber, Berufsverband und der Versicherungen melden
- Wohnung kündigen; Strom, Wasser, Fernsehen, Telefon und Zeitung abmelden, Postamt benachrichtigen
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Dienstleistungen
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